Wir betreuen und pflegen Sie zu Hause
Mit zunehmenden Alter werden die alltäglichen Erledigungen immer beschwerlicher. Sie haben aber den Wunsch in Ihrer Häuslichkeit und Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben, wo Sie selbstständig und unabhängig sind. Wir können Ihnen die Hilfe im Alltag geben.
Kurze Antworten auf Ihre Fragen:
Bei den Leistungen der Pflegekassen handelt es sich um z.B. die Hilfe bei der Körperpflege, Hilfe beim An-und Auskleiden, die Mund und Zahnpflege, das Waschen und ins Bett bringen. Wir helfen hier auch beim Toilettengang und kümmern uns um die Versorgung von Kathetern oder Stoma.
Bei der sog. Behandlungspflege handelt es sich um Maßnahmen, die von einem Arzt angeordnet und von examinierten Pflegekräften eines professionellen Pflegedienstes ausgeführt werden. Die Leistungsträger sind hier die Krankenkassen und nicht die Pflegekassen. Sie benötigen somit keine Einstufung in einen Pflegegrad und können auch nicht selbst beantragen. Die Behandlungspflege erfolgt ausschließlich durch ärztliche Verordnung bei medizinischer Notwendigkeit. Die häusliche Krankenpflege wird im Haushalt des Versicherten oder den Angehörigen erbracht und umfasst:
- Verbandwechsel / Wundversorgung
- Medikamentenverabreichung
- Injektionen
- Katheterpflege/-wechsel
- Krankenbeobachtung z.B. Blutdruck- und Blutzuckerüberwachung
- Fachgerechtes Anlegen von Kompressionsverbänden
- An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
- Einlauf, Klistier, Klysma
- Infusionen wechseln und anhängen
- Venenkatheter (Portversorgung)
Die Verordnung der häuslichen Krankenpflege wird bei Ihrer Krankenkasse vorgelegt. Bei Genehmigung übernimmt die Kasse die Kosten.
In besonderen Fällen, d.h. nach einem Krankenhausaufenthalt bzw. zur Vermeidung eines solchen (z.B. nach einem Unfall), umfasst die häusliche Pflege alle Tätigkeiten der Behandlungs- und Grundpflege sowie der hauswirtschaftlichen Versorgung. Diese Unterstützung des Patienten kann für maximal 4 Wochen genehmigt werden und findet im Haushalt des Versicherten statt. Anspruch besteht dann, wenn weder die betroffene Person selbst, noch eine mit ihr im Haushalt lebende Person diese Pflegeaufgaben übernehmen kann.
Wer hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag?
Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro monatlich (also insgesamt bis zu 1.500 Euro im Jahr). Das gilt auch für Pflegebedürftige des Pflegegrades 1. Der Betrag ist zweckgebunden einzusetzen für qualitätsgesicherte Leistungen zur Entlastung pflegender Angehöriger. Auch vergleichbar Nahestehende in ihrer Eigenschaft als Pflegende sowie zur Förderung der Selbstständigkeit und Selbstbestimmtheit der Pflegebedürftigen bei der Gestaltung ihres Alltags, kann der Betrag beansprucht werden. Soweit der monatliche Leistungsbetrag in einem Kalendermonat nicht (vollständig) ausgeschöpft worden ist, wird der verbliebene Betrag jeweils in die darauffolgenden Kalendermonate übertragen. Leistungsbeträge, die am Ende des Kalenderjahres noch nicht verbraucht worden sind, können noch bis zum Ende des darauffolgenden Kalenderhalbjahres übertragen werden.
Für welche Angebote kann der Entlastungsbetrag verwendet werden?
Der Entlastungsbetrag dient der Erstattung von Aufwendungen, die der oder dem Pflegebedürftigen im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von:
- Leistungen der Tages oder Nachtpflege,
- Leistungen der Kurzzeitpflege,
- Leistungen der zugelassenen Pflegedienste (in den Pflegegraden 2 bis 5 jedoch nicht von Leistungen im Bereich der Selbstversorgung) oder von
- Leistungen der nach Landesrecht anerkannten Angebote zur Unterstützung im Alltag entstehen.
Bei den Leistungen handelt es sich insbesondere um pflegerische Betreuungsmaßnahmen sowie auch um Hilfen bei der Haushaltsführung. Ausschließlich Pflegebedürftige des Pflegegrades 1 können den Entlastungsbetrag außerdem ebenfalls für Leistungen zugelassener Pflegedienste im Bereich der körperbezogenen Selbstversorgung einsetzen. Das sind bestimmte Unterstützungsleistungen aus dem Bereich der körperbezogenen Pflegemaßnahmen, zum Beispiel Hilfen beim Duschen oder Baden.
Die grundpflegerische Versorgung umfasst die Versorgung durch Körperpflege, Hilfe bei der Ausscheidung, Mobilisation und Hilfe bei der Nahrungsaufnahme. Im Rahmen dieser Tätigkeiten erstellen wir ein sach- und fachgerechtes Risikomanagement und eine Pflegeplanung.
Die grundpflegerische Versorgung ist eine unserer Kernaufgaben und wir sind Experten auf diesem Gebiet.
Ziele der Sozialen Betreuung bzw. Beschäftigung ist vor allem die Steigerung des Wohlbefindens und der Lebensqualität und Förderung und Stärkung vorhandener Fähigkeiten und Interessen zur Verbesserung bzw. Erhaltung des physischen und/oder psychischen Zustands. Die sorgt für ein besseres Selbstwertgefühl durch Schaffung von Erfolgserlebnissen. Außerdem stärkt man so die Kontakt- und Konfliktfähigkeit innerhalb einer Gemeinschaft und der Nachbarschaft.
Die Tätigkeiten umfassen z.B.:
- Spazieren gehen
- Vorlesen
- Begleitung beim Einkaufen
- Freundes- oder Theaterbesuche